Brandschutz
Konzepte/ Beurteilung / Beratung

Sie haben Fragen zum Thema Brandschutz?

  • Sie benötigen ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Beschreibung?
  • Die Behörde / Versicherung verlangt ein brandschutztechnisches Gutachten oder Beurteilung?
  • Ihre Brandschutz entspricht nicht den Vorgaben?

Dann sind wir die Experten und stehen Ihnen in allen brandschutzangelegenheiten zur Seite.

Ingenieurbüro

Ausgezeichnete Kompetenz im Brandschutz

Seit 2005 brennt für Geschäftsführer Ing. Daniel Görtz die Leidenschaft zur Feuerwehr und zum Brandschutz. In diesem Jahr trat er, im Alter von 15 Jahren, der Freiwilligen Feuerwehr Stein im Jauntal bei. Im Jahr 2014 machte er sein Hobby zum Beruf. Nach einer schwierigen Aufnahmeprüfung und langen Ausbildung arbeitete er bis 2019 als Feuerwehrmann im Einsatzdienst bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. Die Fähigkeiten zum Feuerwehreinsatztaucher und Leitstellendisponenten erlernte er in Zusatzausbildungen während der Dienstzeit. 2019 bewarb sich Ing. Daniel Görtz auf eine freie Stelle als Bereitschaftsoffizier bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. Nach erfolgreicher Objektivierung absolvierte er eine vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband geregelte Offiziersausbildung für Berufsfeuerwehren bei der Berufsfeuerwehr Graz. Mitunter die Ausbildung zum Amtssachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz. Mit März 2022 wurde die 26-monatige Ausbildung bravourös abgeschlossen. Nun leitet Ing. Daniel Görtz neben der Tätigkeit als Bereitschaftsoffizier der Berufsfeuerwehr Klagenfurt noch das Sachgebiet Nachrichtendienst und unterstützt die Abteilung Vorbeugender Brandschutz als Amtssachverständiger der Stadt Klagenfurt. Die jahrelang erworbene Kompetenz bringt er jetzt nebenbei in seine Brandschutz Görtz GmbH Firma mit ein. 

Feuerbeschau nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000 - K-GFPO

Die Feuerbeschau gemäß der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Als Ingenieurbüro für Brandschutz übernehmen wir die Verantwortung, sicherzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten und technischen Einrichtungen eines Gebäudes den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit ein effektiver Brandschutz gewährleistet ist.

Unsere Dienstleistungen im Rahmen der Feuerbeschau umfassen eine gründliche Analyse verschiedener Aspekte:

Bauliche Gegebenheiten: Wir prüfen die Gebäudestruktur hinsichtlich feuerhemmender Materialien, Fluchtwege, Brandabschnitte und anderer baulicher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese den Vorgaben entsprechen.

Brandmeldeanlagen: Sofern erforderlich, überprüfen wir die ordnungsgemäße Funktion von Brandmeldeanlagen und deren Vernetzung mit den entsprechenden Stellen.

Löschmittelvorrichtungen: Wir prüfen die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern, Sprinkleranlagen und anderen Löschmittelvorrichtungen, um im Ernstfall eine effiziente Brandbekämpfung zu gewährleisten.

Flucht- und Rettungswege: Die Überprüfung der Flucht- und Rettungswege ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass im Notfall eine schnelle Evakuierung möglich ist.

Für unsere Kunden präsentieren wir die Ergebnisse unserer Feuerbeschau in einem detaillierten Bericht. Dieser enthält Empfehlungen zur Behebung von festgestellten Mängeln und Maßnahmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.


Je nach Risikoeinstufung der baulichen Anlage erfolgt die Feuerbeschau in unterschiedlichen Intervallen:

- Anlagen mit geringem Risiko alle 15 Jahre,

- Anlagen mit mittlerem Risiko alle 9 Jahre, und

- Anlagen mit hohem Risiko alle 5 Jahre.

Die Anordnung zur Durchführung der Feuerbeschau erfolgt durch den Bürgermeister, insbesondere wenn der Gemeinde Missstände in feuerpolizeilicher Hinsicht bekannt sind oder wenn die Durchführung verweigert wurde.

Unter baulichen Anlagen mit unterschiedlichem Risiko fallen verschiedene Arten von Gebäuden und Einrichtungen, darunter Betriebsanlagen, Geschäftsbauten, Krankenhäuser, aber auch historisch wertvolle Gebäude und Museen.

Unsere Feuerbeschau stellt sicher, dass Ihre Anlagen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen, um potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Die Feuerbeschau für Objekte mit geringem und mittlerem brandschutztechnischen Risiko liegt in der Verantwortung des beauftragten Rauchfangkehrers. Sollte kein Rauchfangkehrer vom Gebäudeeigentümer (oder gegebenenfalls vom Nutzungsberechtigten oder der Hausverwaltung) beauftragt worden sein, ist die Gemeinde dazu verpflichtet, einen Rauchfangkehrer für die Durchführung zu bestellen.

Die Entscheidung, ob ein Objekt dem geringen oder mittleren brandschutztechnischen Risiko zuzuordnen ist, trifft der Rauchfangkehrer. Bei Uneinigkeit seitens des Gebäudeeigentümers (der Hausverwaltung oder des Nutzungsberechtigten) entscheidet der Bürgermeister auf Antrag.

Bei besonderen Umständen, die auf eine akute Brandgefahr hinweisen, können brandschutztechnische Sachverständige hinzugezogen werden, insbesondere bei industriellen und gewerblichen Betriebsanlagen.

Die Feuerbeschau von Anlagen mit hohem brandschutztechnischem Risiko führ u.a. ein Ingenieurbüro nach Beauftragung durch den Betreiber  durch.

Eigentümer von baulichen Anlagen mit hohem brandschutztechnischem Risiko müssen die Feuerbeschau innerhalb eines festgelegten Zeitraums durchführen lassen: entweder sechs Monate vor oder nach dem festgelegten Zeitpunkt oder innerhalb eines Monats nach Anordnung durch den Bürgermeister.

Die Durchführung der Feuerbeschau erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten. Diese sind verpflichtet, dem durchführenden Organ sowie den Sachverständigen den erforderlichen Zugang zu gewähren, Auskünfte zu erteilen und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Sollte ein Betrieb, in dem die Feuerbeschau stattfindet, über eine Betriebsfeuerwehr oder einen Brandschutzbeauftragten verfügen, werden diese als Auskunftspersonen hinzugezogen.

Brandschutzkonzepte nach OIB

Wir beschreiben und bewerten Ihr Bauvorhaben nach den aktuellen OIB Richtlinien (Richtlinien vom Österreichischen Institut für Brandschutz) sowie nach den Gültigen TRVBs (technische Richtlinien für Vorbeugenden Brandschutz) und Normen.

Ein Brandschutzkonzept ist nach der OIB Richtlinie 2 (Leitfaden) verpflichtend erforderlich für

Sondergebäude gemäß Punkt 11 der OIB Richtlinie 2

  • Verkaufsstätten
    • Mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3.000 m²
    • Mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen
  • Versammlungsstätten
    • Mit Großbühne
    • Mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen
    • Mit einem Fluchtniveau eines Versammlungsraumes von mehr als 22 m
  • Justizanstalten
  • Sonstige Sondergebäude und Bauwerke, auf die die Anforderungen der Richtlinie 2 auf Grund des Verwendungszweckes oder der Bauweise nicht anwendbar sind

Betriebsbauten gemäß Punkt 5 der OIB-Richtlinie 2.1

  1. Regallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9,00 m (Oberkante Lagergut),
  2. Betriebsbauten, deren höchster Punkt des Daches mehr als 25 m über dem tiefsten Punkt des an das Gebäude angrenzenden Geländes nach Fertigstellung liegt,
  3. Lagergebäude bzw. Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen mit jeweils wechselnder Kategorie der Lagergüter, wenn die brandschutztechnischen Einrichtungen gemäß Tabelle 3 nicht auf die höchste zu erwartende Kategorie der Lagergüter ausgelegt werden,
  4. Betriebsbauten mit Hauptbrandabschnitten, die die in Tabelle 1 angeführten Flächen überschreiten,
  5. Betriebsbauten mit Lagerabschnittsflächen, die die in Tabelle 3 angeführten Flächen überschreiten.

Garagen sowie Parkdecks gemäß Punkt 9 der OIB-Richtlinie 2.2

  1. Garagen mit Brandabschnitten von mehr als 10.000 m²,
  2. Parkdecks, bei denen die oberste Stellplatzebene mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Parkdeck angrenzenden Geländes nach Fertigstellung liegt,
  3. Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² und Parkdecks, in denen Flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge (LPG) oder wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge abgestellt werden,
  4. Garagensonderformen, wie Rampengaragen, befahrbare Parkwendel oder Garagen mit zwei oder mehreren horizontalen Fußbodenniveaus innerhalb eines Brandabschnittes mit Nutzflächen von jeweils mehr als 250 m² sowie für Garagen mit automatischen Parksystemen.

Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m gemäß Punkt 5 der OIB-Richtlinie 2.3.

Brandschutztechnische Beurteilung

Fordern Behörden oder Versicherungen eine Stellungnahme, ein Gutachten oder eine Beurteilung ihres Betriebes oder Objektes, so sind Sie bei uns an der Richtigen Stelle. 

Brandschutzberatung

Schon in der Planungsphase soll die brandschutztechnische Beratung mit einfließen. So werden unvorhersehbare Kosten schon zu Beginn eingespart.