Brandschutz
Konzepte/ Beurteilung / Beratung
Sie haben Fragen zum Thema Brandschutz?
- Sie benötigen ein Brandschutzkonzept oder eine brandschutztechnische Beschreibung?
- Die Behörde / Versicherung verlangt ein brandschutztechnisches Gutachten oder Beurteilung?
- Ihre Brandschutz entspricht nicht den Vorgaben?
Dann sind wir die Experten und stehen Ihnen in allen brandschutzangelegenheiten zur Seite.
Ausgezeichnete Kompetenz im Brandschutz
Seit 2005 brennt für Geschäftsführer Ing. Daniel Görtz die Leidenschaft zur Feuerwehr und zum Brandschutz. In diesem Jahr trat er, im Alter von 15 Jahren, der Freiwilligen Feuerwehr Stein im Jauntal bei. Im Jahr 2014 machte er sein Hobby zum Beruf. Nach einer schwierigen Aufnahmeprüfung und langen Ausbildung arbeitete er bis 2019 als Feuerwehrmann im Einsatzdienst bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. Die Fähigkeiten zum Feuerwehreinsatztaucher und Leitstellendisponenten erlernte er in Zusatzausbildungen während der Dienstzeit. 2019 bewarb sich Ing. Daniel Görtz auf eine freie Stelle als Bereitschaftsoffizier bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt. Nach erfolgreicher Objektivierung absolvierte er eine vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband geregelte Offiziersausbildung für Berufsfeuerwehren bei der Berufsfeuerwehr Graz. Mitunter die Ausbildung zum Amtssachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz. Mit März 2022 wurde die 26-monatige Ausbildung bravourös abgeschlossen. Nun leitet Ing. Daniel Görtz neben der Tätigkeit als Bereitschaftsoffizier der Berufsfeuerwehr Klagenfurt noch das Sachgebiet Nachrichtendienst und unterstützt die Abteilung Vorbeugender Brandschutz als Amtssachverständiger der Stadt Klagenfurt. Die jahrelang erworbene Kompetenz bringt er jetzt nebenbei in seine Brandschutz Görtz GmbH Firma mit ein.
Brandschutzkonzepte nach OIB
Wir beschreiben und bewerten Ihr Bauvorhaben nach den aktuellen OIB Richtlinien (Richtlinien vom Österreichischen Institut für Brandschutz) sowie nach den Gültigen TRVBs (technische Richtlinien für Vorbeugenden Brandschutz) und Normen.
Ein Brandschutzkonzept ist nach der OIB Richtlinie 2 (Leitfaden) verpflichtend erforderlich für
Sondergebäude gemäß Punkt 11 der OIB Richtlinie 2
- Verkaufsstätten
- Mit einer Verkaufsfläche von mehr als 3.000 m²
- Mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen
- Versammlungsstätten
- Mit Großbühne
- Mit mehr als drei in offener Verbindung stehenden Geschoßen
- Mit einem Fluchtniveau eines Versammlungsraumes von mehr als 22 m
- Justizanstalten
- Sonstige Sondergebäude und Bauwerke, auf die die Anforderungen der Richtlinie 2 auf Grund des Verwendungszweckes oder der Bauweise nicht anwendbar sind
Betriebsbauten gemäß Punkt 5 der OIB-Richtlinie 2.1
- Regallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9,00 m (Oberkante Lagergut),
- Betriebsbauten, deren höchster Punkt des Daches mehr als 25 m über dem tiefsten Punkt des an das Gebäude angrenzenden Geländes nach Fertigstellung liegt,
- Lagergebäude bzw. Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen mit jeweils wechselnder Kategorie der Lagergüter, wenn die brandschutztechnischen Einrichtungen gemäß Tabelle 3 nicht auf die höchste zu erwartende Kategorie der Lagergüter ausgelegt werden,
- Betriebsbauten mit Hauptbrandabschnitten, die die in Tabelle 1 angeführten Flächen überschreiten,
- Betriebsbauten mit Lagerabschnittsflächen, die die in Tabelle 3 angeführten Flächen überschreiten.
Garagen sowie Parkdecks gemäß Punkt 9 der OIB-Richtlinie 2.2
- Garagen mit Brandabschnitten von mehr als 10.000 m²,
- Parkdecks, bei denen die oberste Stellplatzebene mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Parkdeck angrenzenden Geländes nach Fertigstellung liegt,
- Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² und Parkdecks, in denen Flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge (LPG) oder wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge abgestellt werden,
- Garagensonderformen, wie Rampengaragen, befahrbare Parkwendel oder Garagen mit zwei oder mehreren horizontalen Fußbodenniveaus innerhalb eines Brandabschnittes mit Nutzflächen von jeweils mehr als 250 m² sowie für Garagen mit automatischen Parksystemen.
Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m gemäß Punkt 5 der OIB-Richtlinie 2.3.
Brandschutztechnische Beurteilung
Fordern Behörden oder Versicherungen eine Stellungnahme, ein Gutachten oder eine Beurteilung ihres Betriebes oder Objektes, so sind Sie bei uns an der Richtigen Stelle.
Brandschutzberatung
Schon in der Planungsphase soll die brandschutztechnische Beratung mit einfließen. So werden unvorhersehbare Kosten schon zu Beginn eingespart.