Feuerlöscher
Überprüfung / Reparatur / Verkauf

Feuerlöscher - Überprüfung / Reparatur / Verkauf

Wann brauche ich schon einen Feuerlöscher? Es passiert doch nie etwas! Warum sollte es gerade mir passieren? Doch was ist, wenn es doch gerade mir passiert und ich einen Feuerlöscher benötige?

Überlassen Sie nichts dem Zufall! Seien Sie mit Ihrem Feuerlöscher auf der sicheren Seite!

Es nutzt nichts, wenn Sie einen Feuerlöscher besitzen und dieser nicht funktioniert. Oder noch schlimmer, Sie benötigen einen, haben aber keinen. Nur ein nach dem Stand der Technik gewarteter Feuerlöscher kann Ihnen im Ernstfall helfen. Unsere Mitarbeiter sind nach der ÖNORM F 1053 ausgebildet und zertifizierte Sachkundige. Wir überprüfen Ihren Löscher nach Stand der Technik, den gesetzlichen und genormten Vorschriften sowie nach den Prüf- und Füllanleitungen des jeweiligen Feuerlöscher Herstellers.

Instandhaltung / Überprüfung eines tragbaren Feuerlöschers

Das maximale Wartungsintervall eines tragbaren Feuerlöschers beträgt 2 Jahre. Somit ist die nächste Instandhaltung spätestens 2 Jahre nach dem letzten Instandhaltungstermin notwendig.

Im Zuge der 2 jährigen Instandhaltung/Überprüfung wird durch einen zertifizierten Sachkundigen gemäß der ÖNORM F 1053 eine Sichtkontrolle und Inspektion des gesamten Feuerlöschers und dessen Anbauteile durchgeführt. Die Instandhaltung/Überprüfung wird durch eine genormte Pentagonplakette und einen Prüfbericht bestätigt. Im Preis inbegriffen sind Kleinteile wie z.B. O-Ringe und Dichtungen falls erfordlerich.

Instandhaltung/Überprüfung eines tragbaren Feuerlöschers 12,00 € inkl. MwSt

Erweiterte Instandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers

Nach der ÖNORM F 1053 aus dem Jahr 2021 MUSS ein tragbarer Feuerlöscher im Alter von 4 bis 6 Jahren sowie 14 bis 16 Jahren (Alter ausgehend vom tatsächlichen Herstellungsdatum des Feuerlöschers) einer erweiterten Instandhaltung zusätzlich zur 2 jährlichen Instandhaltung/Überprüfung unterzogen werden. Das bedeutet, dass zusätzlich die Feuerlöscher (ausgenommen CO2 Feuerlöscher) komplett entleert und die Behälter einer Detailuntersuchung auf Korrosion, Beschädigung und Dellen unterzogen werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Schweißnähte des Feuerlöschers gelegt. Die Ventile, der Schlauch und die Düsen werden in diesem Prüfverfahren mit überprüft. Alle Feuerlöscher, die das Alter von 4-6 Jahre ab dem Herstellungsdatum bereits überschritten haben und noch nicht im Zuge einer erweiterten Instandhaltung überprüft worden sind, müssen bei der nächsten Überprüfung, einer erweiterten Instandhaltung, zusätzlich zur 2 jährigen Instandhaltung/Überprüfung, unterzogen werden. Die erweiterte Instandhaltung wird durch eine genormte Pentagonplakette und einen Prüfbericht bestätigt. Im Preis inbegriffen sind Kleinteile wie z.B. O-Ringe und Dichtungen falls erfordlerich.

Erweiterte Instandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers 30,00 € inkl. MwSt.

Werkstätteninstandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers

Im Alter von 10 Jahren, ab dem tatsächlichen Herstellungsdatum des Feuerlöschers, hat ein tragbarer Feuerlöscher die Hälfte seiner Lebensdauer (falls nicht anders vom Hersteller angegeben) erreicht. Der Stand der Technik und die Prüfnorm ÖNORM F 1053 aus dem Jahr 2021 schreibt somit vor, dass tragbare Feuerlöscher im Alter von 10 bis 12 Jahren, zusätzlich zur 2 Jährigen Instandhaltung/Überprüfung, einer Werkstätteninstandhaltung zuzuführen sind. Hierbei wird der tragbare Feuerlöscher vollständig in seine Komponenten zerlegt und alle beschädigten Teile werden entsorgt und durch neue Komponenten ersetzt. Alle druckhaltenden Ausrüstungsteile sowie die Sicherheitseinrichtungen werden auf deren Funktion und Festigkeit überprüft. Bei allen tragbaren Feuerlöschern mit wässrigem Löschmittel muss die Unversehrtheit der Beschichtung durch eine dokumentierte Leitfähigkeitsmessung mittels eines Beschichtungsmessgerätes nachgewiesen werden. Die Werkstätteninstandhaltung wird durch eine genormte Pentagonplakette und einen Prüfbericht bestätigt. Im Preis inbegriffen sind Kleinteile wie z.B. O-Ringe und Dichtungen falls erfordlerich.

Werkstätteninstandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers 35,00 € inkl. MwSt.

Hinweise zu Feuerlöschern:

Download: Richtige Benutzung eines Feuerlöschers (externer Link: BMI / Bundesministerium Inneres)

Download: Brandschutz Tafeln (externer Link: BMI / Bundesministerium Inneres)

Brandklasse A

Brandklasse A
Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung. Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B

Brandklasse B
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer

Brandklasse C

Brandklasse C
Brände von Gasen. Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas

Brandklasse D

Brandklasse D
Brände von Metallen. Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen

Brandklasse F

Brandklasse F
Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

in Kärnten müssen laut Gesetz Heimrauchmnelder nur innerhalb von Wohnungen und hier nur in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Gänge, Vorräume) installiert werden. Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in welchen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstellräume und Sanitärräume zählen nicht dazu. Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde diese vom Gesetzgeber aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen. Steht z. B. die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.

Das Landesgesetz hinsichtlich der verpflichtenden Montage von Rauchwarnmeldern kann im Internet abgerufen werden: Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung