Allgemeine Geschäftsbedingungen der Görtz GmBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen im Bereich Bau- und Fassadenspenglerei, Ingenieurbüro, Brandschutzbüro, die Dienstleistung des Brand-schutzbeauftragten, die Wartung, Instandhaltung und Überprüfung von Feuerlöschern sowie den Handel mit entsprechen den Produkten zwischen dem Auftraggeber und der Görtz GmbH.
b. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Görtz GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote, Nebenabreden
a. Die Angebote der Görtz GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebe-nen Daten einschließlich des Honorars.
b. Enthält eine Auftragsbestätigung der Görtz GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftragge-ber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Auftragserteilung
a. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
b. Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen.
c. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch der Görtz GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
d. Die Görtz GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein aner-kannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
e. Die Görtz GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rech-nung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Die Görtz GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Ta-gen zu widersprechen.
f. Die Görtz GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subunternehmer heranziehen und die-sen im Namen und für Rechnung der Görtz GmbH Aufträge erteilen. Die Görtz GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftragge-ber zu verständigen, wenn diese es beabsichtigt, Aufträge durch ein Subunternehmen durchführen zu lassen, und dem Auf-traggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an das Subunternehmen binnen einer Woche zu wider-sprechen; in diesem Fall hat die Görtz GmbH den Auftrag selbst durchzuführen.
4. Garantie
a. Für neu erworbene tragbare Feuerlöscher wird eine 5-jährige Garantie gewährt, unter der Bedingung einer kontinuierlichen, aufrechten Wartungsvereinbarung. Diese Garantie gilt ausschließlich, wenn die Feuerlöscher von zertifizierten Sachkundigen der Görtz GmbH geprüft, gewartet und instand gesetzt wurden, und sofern keine Schäden durch Dritte verursacht wurden und keine ungewöhnlichen Korrosionsbelastungen vorliegen.
b. Die Garantiezeit für elektronische Geräte beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, sofern nicht ausdrücklich eine längere Garantiefrist schriftlich vereinbart wurde.
c. Im Falle eines Mangels am Produkt während der Garantiezeit hat der Kunde das Recht, eine kostenfreie Reparatur oder den Austausch des mangelhaften Produkts zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das defekte Produkt nach eigenem Ermessen zu reparieren oder durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
d. Die Garantie deckt keine Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, fahrlässige Handhabung, Modifikati-on, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder normale Abnutzung verursacht wurden.
e. Für einen Garantieanspruch ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde die in der Bedienungsanleitung angegebenen War-tungsvorschriften und -intervalle ordnungsgemäß einhält
f. Die Garantieabwicklung für Heimrauchmelder erfolgt ausschließlich direkt über den Hersteller des jeweiligen Produkts. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Garantieanspruchs den Hersteller gemäß den in der Produktverpackung oder den bei-gefügten Unterlagen angegebenen Kontaktinformationen zu kontaktieren und die erforderlichen Schritte für die Garantie-abwicklung zu befolgen. Die Görtz GmbH leistet keine Garantieabwicklung für Heimrauchmelder und ist nicht für die Ab-wicklung von Garantieansprüchen verantwortlich.
g. Der Kunde ist verpflichtet, den aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich zu melden und das mangelhafte Produkt zu-sammen mit einer Kopie des Kaufbelegs an den Auftragnehmer zurückzusenden. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Kunde.
h. Die Garantieansprüche sind nicht übertragbar und beschränken sich auf den ursprünglichen Käufer des Produkts.
i. Bei Inanspruchnahme der Garantie ist der Kunde verpflichtet, das Produkt in einem angemessenen Zeitrahmen zur Verfü-gung zu stellen, um die Reparatur oder den Austausch durchzuführen.
j. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruhen.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
a. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durcheingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlen-den sind von der Görtz GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c. Die Görtz GmbH ist berechtigt, den Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
d. Die Görtz GmbH hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
6. Haftung
a. Die Görtz GmbH haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
b. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von vertragswesentli-chen Pflichten.
e. Hat die Görtz GmbH in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten dem Auftraggeber schuldhaft einen Schaden zugefügt, ist dessen Haftung für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens – wenn im Einzelfall nicht anders geregelt – bei leichter Fahrlässigkeit wie folgt begrenzt:
1. bei Rücktritt und bei Personenschäden ohne Begrenzung,
2. in allen anderen Fällen mit folgenden Begrenzungen:
– bei einer Auftragssumme bis 250.000,00 Euro: höchstens 12.500,00 Euro;
– bei einer Auftragssumme über 250.000,00 Euro: 5 % der Auftragssumme, jedoch höchstens 750.000,00 Euro.
3. Die Haftung bei Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Görtz GmbH.
8. Rücktritt vom Vertrag
a. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b. Bei Verzug der Görtz GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch die Görtz GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist die Görtz GmbH zum Vertragsrücktritt be-rechtigt.
d. Ist die Görtz GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rück-tritt des Auftraggebers sind von diesem die von der Görtz GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
9. Honorar, Leistungsumfang
a. Sämtliche Honorare/Rechnungen sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
d. Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist, hat die Zahlung ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von der Görtz GmbH genannte Konto einer Bank mit inländischer Niederlassung zu erfolgen. Im Fall des Zahlungs-verzuges sind Zinsen in Höhe von 9,2 % per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
e. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-ten Forderungen möglich.
10. Liefer- und Leistungszeit
a. Die Liefer- und Leistungszeit ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
b. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, unvorhersehbare Hindernisse), so verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit angemessen.
11. Erfüllungsort
a. Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Görtz GmbH.
12. Geheimhaltung
a. Die Görtz GmbH ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b. Die Görtz GmbH ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
c. Nach Durchführung des Auftrages ist die Görtz GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
13. Datenschutz
a. Die Görtz GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Best-immungen zum Datenschutz. Nähere Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf der Webseite www.brandschutz-goertz.at.
14. Schutz der Pläne
a. Die Görtz GmbH behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospek-te, technische Unterlagen) vor.
b. Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungs-tellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Görtz GmbH zulässig. Sämtliche Unter-lagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c. Die Görtz GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Pro-jekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Görtz GmbH anzugeben.
d. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat die Görtz GmbH Anspruch auf ei-ne Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mä-ßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Görtz GmbH genutzt hat, obliegt dem Auftrag-geber.
15. Rechtswahl, Gerichtsstand
a. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Görtz GmbH kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Görtz GmbH vereinbart.
Stand 24.09.2023